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E-Rechnungspflicht 2027: Was Schuh- und Modehändler jetzt wissen müssen

Die E-Rechnung wird im B2B-Geschäft schrittweise Pflicht. Welche Fristen für dich gelten, was XRechnung und ZUGFeRD bedeuten und wie du dich ohne Stress vorbereitest.

Aktualisiert: Juni 2026 8 Min. Lesezeit Ratgeber

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Versenden müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 als E-Rechnung, alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Ein einfaches PDF reicht dafür nicht mehr.

Was ist überhaupt eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931. Das Entscheidende: Die Rechnungsdaten liegen so vor, dass eine Software sie automatisch auslesen und weiterverarbeiten kann. Ein gescanntes Papier oder ein klassisches PDF erfüllt das nicht. Beides gilt rechtlich als sonstige Rechnung.

In Deutschland gibt es zwei zulässige Formate: XRechnung ist ein reines XML-Format und vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verbreitet. ZUGFeRD kombiniert ein PDF mit eingebettetem XML, ist also gleichzeitig für Menschen und Maschinen lesbar. Beide erfüllen die Norm und gelten als echte E-Rechnung.

Die drei Fristen im Überblick

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft schrittweise verpflichtend gemacht. Drei Termine sind wichtig:

Seit 1.1.2025

Empfangspflicht: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Versenden darf man Papier oder PDF übergangsweise weiter, aber nur mit Zustimmung des Empfängers.

Ab 1.1.2027

Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Wer darunter liegt, darf bis Ende 2027 noch sonstige Rechnungen ausstellen.

Ab 1.1.2028

Versandpflicht für alle: Ab diesem Stichtag muss jedes inländische Unternehmen seine B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, unabhängig vom Umsatz.

Betrifft das den Schuh- und Modehandel überhaupt?

Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen, also im B2B-Bereich. Der klassische Kassenbon an einen Privatkunden im Laden ist nicht betroffen, und auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen. Wer ausschließlich an Endkunden verkauft, hat beim Verkauf selbst also wenig zu tun.

Trotzdem ist fast jeder Händler betroffen. Sobald du an Geschäftskunden lieferst, ein B2B-Portal betreibst, im Großhandel oder Streckengeschäft aktiv bist oder Rechnungen von deinen Lieferanten bekommst, läuft E-Rechnung durch dein Geschäft. Spätestens beim Empfang ab 2025 ist jeder in der Pflicht.

Dein Fahrplan in vier Schritten

  1. 1
    Empfang sicherstellen. Prüfe, ob deine Software ZUGFeRD und XRechnung einlesen kann. Das ist seit 2025 Pflicht.
  2. 2
    Umsatzgrenze einordnen. Über 800.000 Euro Vorjahresumsatz heißt Versandpflicht ab 2027, sonst ab 2028.
  3. 3
    Versand vorbereiten. Dein System sollte E-Rechnungen erzeugen, GoBD-konform archivieren und an den Steuerberater übergeben.
  4. 4
    Früh testen. Spiele die Umstellung vor der Frist durch, statt am Stichtag zu hetzen.

Worauf du bei deiner Software achten solltest

Manche Anbieter bieten E-Rechnung als separates, kostenpflichtiges Modul an. Sinnvoll aufgehoben ist sie aber dort, wo der Beleg ohnehin entsteht: im Verkaufsvorgang. Wenn Rechnung, Lieferschein und Archiv auseinanderfallen, entstehen Doppelerfassung und Fehler. Achte deshalb darauf, dass dein System beide Formate erzeugt, eingehende E-Rechnungen prüft, alles GoBD-konform archiviert und einen DATEV-Export mitbringt.

E-Rechnung bei DezemberHub

Bei DezemberHub ist die E-Rechnung Teil der Warenwirtschaft: ZUGFeRD und XRechnung direkt aus dem Verkauf, GoBD-konform archiviert, mit DATEV-Export und ohne Aufpreis. Wie das konkret aussieht, liest du auf der Funktionsseite.

E-Rechnung als Funktion ansehen

Rechtsgrundlage: § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Quellen: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung und IHK. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Empfangen musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Versenden müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Das gilt für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen.

Reicht ein PDF als E-Rechnung aus?

Nein. Ein einfaches PDF gilt als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EN 16931, in Deutschland also XRechnung oder ZUGFeRD.

Muss ich an Privatkunden auch E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Die Pflicht gilt nur im B2B-Geschäft. Verkäufe an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen. Betroffen bist du, sobald du an Geschäftskunden lieferst oder Rechnungen von Lieferanten erhältst.

Wie bereite ich mich am besten vor?

Stelle sicher, dass deine Software E-Rechnungen empfängt und erzeugt, beide Formate beherrscht, GoBD-konform archiviert und einen DATEV-Export hat. Bei DezemberHub ist das in der Warenwirtschaft enthalten und lässt sich in der kostenlosen Testphase ausprobieren.

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