Digitaler Kassenbon: QR-Code, E-Mail, SMS oder WhatsApp statt Papier
Der Kassenbon muss nicht mehr aus dem Drucker kommen. Wie der digitale Beleg rechtssicher beim Kunden ankommt, was die Bonpflicht-Reform ändert und wie das an der DezemberHub Kasse aussieht.
Kurz gesagt: Ein digitaler Kassenbon erfüllt die Belegausgabepflicht nach § 146a AO genauso wie der gedruckte Bon. Bei DezemberHub kann der Beleg auf vier digitalen Wegen zum Kunden kommen: als QR-Code direkt an der Kasse, per E-Mail, SMS oder WhatsApp. Der klassische Papierbon über den Bondrucker bleibt jederzeit möglich, ob digitale Wege dazukommen, entscheidet der Händler.
Ist ein digitaler Kassenbon rechtlich zulässig?
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Wer mit einer elektronischen Kasse kassiert, muss zu jedem Verkauf einen Beleg erstellen und dem Kunden anbieten. Die Form ist dabei bewusst offen gehalten. Nach § 6 der Kassensicherungsverordnung darf der Beleg in Papierform oder elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden, das Bundesfinanzministerium nennt die Pflicht ausdrücklich technologieneutral.
Für die elektronische Ausgabe braucht es die Zustimmung des Kunden, sie ist aber an keine Form gebunden: Wer an der Kasse den QR-Code scannt oder für den Versand seine E-Mail-Adresse nennt, hat zugestimmt. Der Kunde muss den Bon übrigens in keinem Fall mitnehmen, die Pflicht liegt allein beim Händler: erstellen und anbieten, mehr nicht. Inhaltlich trägt der digitale Beleg dieselben Pflichtangaben wie der gedruckte, inklusive der TSE-Signatur.
Wie funktioniert der digitale Kassenbon bei DezemberHub?
Die DezemberHub Kasse druckt den Bon klassisch über den Bondrucker oder gibt ihn digital aus. Ob und welche digitalen Wege dazukommen, entscheidest du als Händler: vom reinen Papierbetrieb bis zum digitalen Bon für alle Kunden, die ihn möchten.
Gedruckter Bon
Der klassische Papierbon über den Bondrucker, jederzeit und für jeden Verkauf. Sämtliche Epson-Bondrucker werden unterstützt, der Beleg des EC-Terminals druckt direkt mit, es entsteht kein zweiter Zettel.
QR-Code an der Kasse
Der Bon steht direkt nach dem Kassieren als QR-Code bereit. Der Kunde scannt ihn mit dem Handy und hat den Beleg sofort, ohne Adresse und ohne Wartezeit.
Der Beleg geht direkt aus der Kasse an die E-Mail-Adresse des Kunden. Praktisch für Geschäftskunden und alle, die Belege digital ablegen.
SMS
Der Bon kommt als Link per SMS aufs Handy, ganz ohne App und ohne Smartphone-Kenntnisse. Es reicht die Handynummer.
Auf Wunsch wird der Beleg per WhatsApp zugestellt, dort, wo viele Kunden ohnehin erreichbar sind. Der Bon bleibt im Chatverlauf auffindbar.
Du legst selbst fest, was davon an deiner Kasse zum Einsatz kommt. Wer beim reinen Papierbon bleiben möchte, kann das jederzeit. Und egal welcher Weg gewählt wird: Jeder Beleg ist über die zertifizierte Cloud-TSE signiert und landet im DSFinV-K-Export für die Betriebsprüfung.
Warum lohnt sich der digitale Kassenbon gerade jetzt?
Weil der Gesetzgeber die Richtung gerade festgelegt hat. Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Pflicht zum Papierbon stufenweise abzuschaffen: zunächst für Beträge unter 30 Euro, später vollständig. Der Beleg selbst bleibt Pflicht, er wird künftig digital bereitgestellt, etwa als QR-Code oder per E-Mail. Wer seinen Kunden den Bon heute schon digital anbietet, hat die Umstellung damit erledigt, bevor sie kommt.
Dazu kommen die praktischen Gründe: weniger Thermopapier und Druckerverschleiß, kein Bon, der im Mülleimer neben der Kasse endet, und ein Beleg, den der Kunde bei Umtausch oder Reklamation tatsächlich wiederfindet, auf dem Handy statt in der Jackentasche.
Zum Beitrag: Registrierkassenpflicht 2027 und das Ende der Bonpflicht
Zahlen die Kunden überhaupt noch bar?
Ja, und zwar weiterhin in großem Umfang. 45 % aller Einkäufe wurden 2025 bar bezahlt, so die Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ der Bundesbank. Erstmals lag damit die Mehrheit der Zahlungen bei Karte und Smartphone, Bargeld bleibt aber das meistgenutzte einzelne Zahlungsmittel, gerade bei älteren Kunden. Auf EU-Ebene wird mit der geplanten EU-Bargeld-Verordnung zudem eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel verhandelt.
Für den Laden heißt das: Die Kasse muss beides gut können. Bargeld und Karte beim Bezahlen, Papier und digital beim Beleg. Der digitale Kassenbon ersetzt den gedruckten nicht, er ergänzt ihn um den Weg, den immer mehr Kunden bevorzugen.
Digitaler Kassenbon bei DezemberHub
DezemberHub ist die Warenwirtschaft mit Kasse und KI-Assistent für den Schuh-, Mode- und Sporthandel im DACH-Raum. Der digitale Kassenbon per QR-Code, E-Mail, SMS und WhatsApp ist fester Bestandteil der Kasse, ohne Aufpreis und ohne Zusatzmodul. Gesetzliche Änderungen wie die Bonpflicht-Reform fließen als regelmäßige Updates in die Software ein.
Die Kasse im ÜberblickStand: 19. Juli 2026. Rechtsgrundlage: § 146a Abs. 2 AO und § 6 KassenSichV. Quellen: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Belegausgabepflicht und Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland 2025. Die stufenweise Abschaffung der Papierbon-Pflicht ist ein Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026) und noch nicht verkündet. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum digitalen Kassenbon
Ist ein digitaler Kassenbon gültig?
Ja. Nach § 6 KassenSichV darf der Beleg in Papierform oder elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden, beides erfüllt die Belegausgabepflicht. Der digitale Beleg trägt dieselben Pflichtangaben wie der gedruckte, inklusive der TSE-Signatur.
Muss der Kunde dem digitalen Bon zustimmen?
Ja, die elektronische Ausgabe braucht die Zustimmung des Kunden, sie ist aber an keine Form gebunden. Wer den QR-Code an der Kasse scannt oder seine E-Mail-Adresse für den Versand nennt, hat zugestimmt. Möchte der Kunde Papier, bekommt er den Bon gedruckt.
Auf welchen Wegen verschickt DezemberHub den digitalen Bon?
Auf vier Wegen: als QR-Code direkt an der Kasse zum Scannen, per E-Mail, per SMS und per WhatsApp. Der klassische Papierbon über den Bondrucker bleibt daneben jederzeit möglich, sämtliche Epson-Bondrucker werden unterstützt.
Kostet der digitale Kassenbon extra?
Nein. Der digitale Kassenbon ist fester Bestandteil der DezemberHub Kasse, ohne Aufpreis und ohne Zusatzmodul. Die Kasse kostet ab 50 € pro Monat je gleichzeitig laufender Kasse, Ersatzkassen sind immer kostenlos.
Fällt die Bonpflicht jetzt komplett weg?
Die Pflicht, zu jedem Verkauf einen Beleg zu erstellen, bleibt. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 soll aber die unaufgeforderte Ausgabe auf Papier stufenweise entfallen, zunächst für Beträge unter 30 Euro. Der Beleg wird dann digital bereitgestellt, auf Verlangen weiterhin gedruckt. Das Gesetz ist noch nicht verkündet.
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