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Registrierkassenpflicht 2027: Die Kassenpflicht kommt, die Bonpflicht geht

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 neue Kassenregeln beschlossen. Wer ab 2027 eine elektronische Kasse braucht, was aus dem Papierbon wird und was du jetzt prüfen solltest.

Aktualisiert: Juli 2026 7 Min. Lesezeit Ratgeber & Fristen

Kurz gesagt: Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz verpflichtend eine elektronische Registrierkasse nutzen. Im Gegenzug fällt die Pflicht zum Papierbon stufenweise weg, zunächst für Beträge unter 30 Euro.

Was hat das Kabinett am 15. Juli 2026 beschlossen?

Der Beschluss gehört zu einem größeren Bürokratieabbau-Paket der Bundesregierung und bündelt zwei Änderungen an der Kassenführung. Erstens kommt eine Kassenpflicht: Betriebe oberhalb von 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab 2027 nicht mehr mit einer offenen Ladenkasse arbeiten dürfen, sondern eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Zweitens wird die Belegausgabepflicht gelockert: Die unaufgeforderte Ausgabe eines Papierbons soll zunächst für Beträge unter 30 Euro entfallen und später vollständig, ein digitaler Beleg genügt dann. Wer einen Papierbon möchte, bekommt ihn weiterhin.

Hintergrund ist die Erfahrung aus Kassen-Nachschauen: In bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse fanden Prüfer regelmäßig Unregelmäßigkeiten, von fehlender Kassensturzfähigkeit bis zu nicht aufgezeichneten Geschäftsvorfällen. Die Kassenpflicht soll diese Lücke schließen, die Bon-Lockerung im Gegenzug Papier, Kosten und Bürokratie sparen. Allein die stufenweise Abschaffung der Papierbelegpflicht soll die Wirtschaft laut Entwurf um rund 89 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Wer ist von der Kassenpflicht 2027 betroffen?

Die Grenze liegt bei 100.000 Euro Jahresumsatz, und zwar bezogen auf den Gesamtumsatz des Betriebs, Bar- und Kartenumsätze zusammengerechnet. Wer darüber liegt, soll ab dem 1. Januar 2027 elektronisch kassieren. Unterhalb der Grenze bleibt die offene Ladenkasse zulässig.

Für den Schuh-, Mode- und Sporthandel ändert sich dadurch in den meisten Läden wenig: Ein stationäres Fachgeschäft liegt praktisch immer über 100.000 Euro Jahresumsatz und kassiert längst elektronisch. Relevant wird der Beschluss trotzdem, denn er bestätigt die Richtung, in die die Kassenführung insgesamt läuft: elektronische Kasse mit TSE, digitale Belege und gemeldete Systeme beim Finanzamt als Normalfall.

Was muss eine Kasse ab 2027 können?

Die Anforderungen an die elektronische Kasse selbst sind nicht neu, sie gelten seit Jahren und werden durch die Kassenpflicht nur auf mehr Betriebe ausgeweitet. Drei Punkte müssen sitzen:

Zertifizierte TSE

Jede elektronische Kasse braucht seit 2020 eine technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO, die jeden Kassiervorgang fälschungssicher signiert. Entscheidend ist, dass das System Barzahlungen erfassen kann, nicht wie die Kunden tatsächlich zahlen. Es gibt die TSE als Hardware-Modul oder als Cloud-TSE, beide Bauformen sind vom BSI zertifiziert.

DSFinV-K-Export

Für Kassennachschau und Betriebsprüfung müssen die Kassendaten im standardisierten DSFinV-K-Format bereitstehen, mit lückenloser Signaturkette über jeden Bon.

Meldung ans Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Kassen mit ihrer TSE über Mein ELSTER an das Finanzamt zu melden, je Betriebsstätte in einer Mitteilung. Anschaffung, TSE-Wechsel und Außerbetriebnahme sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Was ändert sich an der Bonpflicht?

Seit 2020 muss zu jedem Kassiervorgang ein Beleg erstellt und dem Kunden angeboten werden. Der Entwurf behält diese Belegpflicht bei, streicht aber die unaufgeforderte Ausgabe auf Papier: zunächst für Bagatellbeträge unter 30 Euro, in einer zweiten Stufe vollständig. Der Beleg entsteht weiterhin bei jedem Verkauf und wird digital bereitgestellt, etwa als QR-Code an der Kasse oder per E-Mail. Auf Verlangen gibt es den gedruckten Bon weiter.

Für Händler heißt das: Die Kasse sollte Belege digital ausgeben können, denn der digitale Bon wird vom Sonderfall zum Standard. Wie das heute schon rechtssicher funktioniert, von QR-Code bis WhatsApp, steht im Beitrag zum digitalen Kassenbon.

Zum Beitrag: Digitaler Kassenbon per QR-Code, E-Mail, SMS und WhatsApp

Ab wann gilt das alles?

Der Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Das Verfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, die Kassenpflicht ist im Entwurf zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Details wie Betragsgrenzen und Stichtage können sich im Gesetzgebungsverfahren also noch ändern. Bargeld selbst bleibt dabei fester Bestandteil des Handels: 45 % aller Einkäufe wurden 2025 laut Bundesbank bar bezahlt, und auf EU-Ebene wird mit der geplanten EU-Bargeld-Verordnung sogar eine Annahmepflicht für Bargeld verhandelt.

Was sollten Händler jetzt tun?

  1. 1
    Kasse prüfen. Hat jede Kasse eine gültige, zertifizierte TSE und liefert sie den DSFinV-K-Export? Bei Hardware-TSEs auch das Ablaufdatum des Zertifikats prüfen.
  2. 2
    Meldung ans Finanzamt kontrollieren. Sind alle Kassen mit ihrer TSE über Mein ELSTER gemeldet, je Betriebsstätte? Bestandskassen waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden.
  3. 3
    Digitalen Bon einrichten. Kann die Kasse Belege als QR-Code, per E-Mail oder Messenger ausgeben? Dann ist die Bon-Umstellung schon erledigt, bevor sie Pflicht wird.
  4. 4
    Updates sicherstellen. TSE-Meldepflicht, E-Rechnung, Bonpflicht-Reform: Die Vorgaben ändern sich laufend. Kläre, ob deine Software solche Änderungen als regelmäßige Updates mitbringt oder ob jede Anpassung ein eigenes Projekt wird.

Kassenregeln bei DezemberHub

DezemberHub ist die Warenwirtschaft mit Kasse und KI-Assistent für den Schuh-, Mode- und Sporthandel im DACH-Raum. Die Kasse bringt die zertifizierte Cloud-TSE im monatlichen Preis mit, sie verlängert sich automatisch, der DSFinV-K-Export liegt bereit und der Bon geht auf Wunsch als QR-Code, E-Mail, SMS oder WhatsApp raus. Gesetzliche Änderungen wie die Bonpflicht-Reform fließen als regelmäßige Updates ein, ohne Aufpreis und ohne eigenes Projekt. Beim Wechsel übernimmt auf Wunsch ein Partnerservice die Kassen-Meldung ans Finanzamt, für einmalig 30 € Fremdgebühr je Betriebsstätte.

Die Kasse im Überblick

Stand: 19. Juli 2026. Grundlage: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026), noch nicht verkündet. Rechtsgrundlage der TSE- und Belegpflichten: § 146a AO. Quellen: heise online, Tagesspiegel, FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Belegausgabepflicht und Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland 2025. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht 2027

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 soll die Kassenpflicht am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat, das Verfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Details können sich bis dahin noch ändern.

Für wen gilt die Kassenpflicht 2027?

Für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz, gerechnet auf den Gesamtumsatz aus baren und unbaren Einnahmen. Diese Betriebe sollen ab 2027 eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE einsetzen. Unterhalb der Grenze bleibt die offene Ladenkasse zulässig.

Wird die Bonpflicht komplett abgeschafft?

Die Pflicht, zu jedem Verkauf einen Beleg zu erstellen, bleibt bestehen. Wegfallen soll die unaufgeforderte Ausgabe auf Papier: zunächst für Beträge unter 30 Euro, in einer zweiten Stufe vollständig. Der Beleg wird dann digital bereitgestellt, auf Verlangen gibt es weiterhin einen gedruckten Bon.

Darf ich meine offene Ladenkasse ab 2027 weiter nutzen?

Nur wenn der Jahresumsatz des Betriebs unter 100.000 Euro liegt. Darüber soll die offene Ladenkasse nach dem Regierungsentwurf nicht mehr zulässig sein, dann ist eine elektronische Kasse mit TSE vorgeschrieben.

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Noch nicht. Beschlossen ist bisher der Regierungsentwurf im Kabinett am 15. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Fachverbände rechnen mit einem Abschluss des Verfahrens bis Ende 2026. Bis zur Verkündung können sich Betragsgrenzen und Stichtage noch ändern.

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