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EU-Bargeld-Verordnung: Kommt die Annahmepflicht für Bargeld im Handel?

Die EU will die Rolle des Bargelds gesetzlich absichern, bis hin zum Verbot von „No Cash“-Schildern. Was die geplante Verordnung regelt, wie weit das Verfahren ist und was Händler daraus mitnehmen sollten.

Aktualisiert: Juli 2026 6 Min. Lesezeit Ratgeber

Kurz gesagt: Die EU arbeitet seit Juni 2023 an einer Bargeld-Verordnung, die Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel absichert. Kern ist eine Annahmepflicht: Händler sollen Bargeld grundsätzlich annehmen müssen, wenn Käufer und Verkäufer vor Ort sind, pauschale „No Cash“-Schilder wären unzulässig. Das Europaparlament hat sich im Juni 2026 positioniert, die Schlussverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission können ab Juli 2026 starten.

Was regelt die geplante EU-Bargeld-Verordnung?

Die Verordnung gehört zum sogenannten Single-Currency-Package der EU-Kommission, das aus zwei Teilen besteht: der Bargeld-Verordnung und dem Rechtsrahmen für einen digitalen Euro. Für den Handel zählt vor allem der erste Teil. Er definiert Euro-Scheine und -Münzen verbindlich als gesetzliches Zahlungsmittel und knüpft daran eine Annahmepflicht: Wer vor Ort verkauft, soll Bargeld nicht mehr pauschal ablehnen dürfen.

Dazu kommt ein Versorgungsauftrag: Die Mitgliedstaaten sollen einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld in Stadt und Land sicherstellen und darüber jährlich berichten. Mitgliedstaaten und Parlament fordern zusätzlich Resilienzpläne, damit Bargeld auch in Krisen- und Notfallszenarien verfügbar bleibt. Hintergrund ist der schleichende Rückzug der Infrastruktur: Zwischen 2018 und 2023 ist die Zahl der Geldautomaten in Deutschland um rund 14 Prozent gesunken, etwa 8.000 Automaten weniger, und seit 2018 wurden rund 9.000 Bankfilialen geschlossen.

Welche Ausnahmen von der Annahmepflicht sind vorgesehen?

Die Annahmepflicht soll nicht absolut gelten. Im Verfahren zeichnen sich drei Ausnahmen ab:

Unverhältnismäßig große Scheine. Wer einen kleinen Betrag mit einem sehr großen Schein zahlen will, kann abgewiesen werden, wenn kein passendes Wechselgeld vorhanden ist.

Automaten. Verkaufsautomaten dürfen weiterhin bargeldlos arbeiten, außer bei essenziellen Dienstleistungen.

Weitere Ausnahmen per Rechtsakt. Die Kommission behält sich vor, zusätzliche Ausnahmen zu definieren. Die endgültige Liste steht erst mit dem Abschluss der Verhandlungen fest.

Wie ist der Stand des Verfahrens?

Den Entwurf hat die EU-Kommission im Juni 2023 vorgelegt. Die Mitgliedstaaten im Rat haben ihre Position 2025 festgelegt, das Europaparlament hat sein Verhandlungsmandat im Juni 2026 beschlossen. Damit können die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat ab Juli 2026 beginnen. Ein Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest; als EU-Verordnung würde das Regelwerk nach der Verabschiedung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne deutsches Umsetzungsgesetz.

Bis dahin bleibt es in Deutschland bei der heutigen Praxis: Händler können die Barzahlung über einen deutlichen Hinweis vertraglich ausschließen. Genau diese Möglichkeit würde die Verordnung im Ladengeschäft weitgehend beenden.

Was bedeutet die Bargeld-Verordnung für Händler?

Für die meisten stationären Geschäfte ändert die Annahmepflicht wenig am Alltag, denn sie nehmen Bargeld ohnehin an. 45 % aller Einkäufe wurden 2025 bar bezahlt, so die Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ der Bundesbank, und gerade ältere Kunden zahlen überdurchschnittlich oft bar. Wer über einen bargeldlosen Laden nachgedacht hat, sollte diese Pläne dagegen mit Blick auf die Verordnung prüfen.

Interessanter ist die strategische Botschaft: Bargeld bleibt politisch gewollt und gesetzlich geschützt, während gleichzeitig in Deutschland die Kassenregeln digitaler werden, von der TSE-Pflicht über die Kassen-Meldung ans Finanzamt bis zur geplanten Kassenpflicht ab 2027. Beides zusammen heißt für den Laden: Bargeld sauber führen, mit Kassensturz, Tagesabschluss und manipulationssicherer Aufzeichnung, und Belege digital anbieten. Die Kasse muss beide Welten gleichzeitig beherrschen.

Zum Beitrag: Registrierkassenpflicht 2027 und das Ende der Bonpflicht

Bargeld und Karte an einer Kasse

Die DezemberHub Kasse nimmt Bargeld und Karte im selben Vorgang, macht den Tagesabschluss in Minuten und gibt den Bon wahlweise gedruckt oder digital aus, per QR-Code, E-Mail, SMS oder WhatsApp. Gesetzliche Änderungen wie neue Kassen- oder Bargeld-Regeln fließen als regelmäßige Updates in die Software ein.

Die Kasse im Überblick

Stand: 19. Juli 2026, das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Quellen: Verordnungsentwurf der EU-Kommission COM(2023) 364, Verhandlungsmandat des Europaparlaments (Juni 2026), Bundesbank-Monatsbericht März 2025 zum Zugang zu Bargeld, Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland 2025 sowie Berichterstattung von netzpolitik.org. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur EU-Bargeld-Verordnung

Müssen Händler in Deutschland Bargeld annehmen?

Heute können Händler die Barzahlung über einen deutlichen Hinweis vertraglich ausschließen. Die geplante EU-Bargeld-Verordnung würde das im Ladengeschäft weitgehend beenden: Bargeld müsste grundsätzlich angenommen werden, wenn Käufer und Verkäufer vor Ort sind. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht.

Werden „No Cash“-Läden verboten?

Nach der Position von Mitgliedstaaten und Europaparlament sollen pauschale „No Cash“-Schilder unzulässig werden. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa für unverhältnismäßig große Scheine ohne passendes Wechselgeld und für Verkaufsautomaten außerhalb essenzieller Dienstleistungen.

Ab wann gilt die EU-Bargeld-Verordnung?

Das steht noch nicht fest. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat können ab Juli 2026 beginnen. Als EU-Verordnung würde das Regelwerk nach der Verabschiedung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne separates deutsches Gesetz.

Wie viel wird in Deutschland noch bar bezahlt?

45 % aller Einkäufe wurden 2025 bar bezahlt, so die Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“. Erstmals lag die Mehrheit der Zahlungen bei bargeldlosen Verfahren, Bargeld bleibt aber das meistgenutzte einzelne Zahlungsmittel.

Braucht eine Kasse für Bargeld eine TSE?

Ja. Jede elektronische Kasse mit Kassenfunktion braucht seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO. Kassenfunktion hat ein System bereits dann, wenn es Barzahlungen erfassen kann, unabhängig davon, wie die Kunden tatsächlich zahlen. Nur die offene Ladenkasse ganz ohne Kassentechnik kommt bislang ohne TSE aus.

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